Flaggen vor Europäischem Parlament

Alkoholindustrie will eine spezielle Interessengruppe im EU-Parlament einrichten. Die Lobby-Frontgruppe "Spirits Europe", die die Alkoholindustrie auf EU-Ebene vertritt, hat erklärt, dass sie die Wiedereinsetzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe für Wein, Spirituosen und Qualitätslebensmittel des Parlaments nachdrücklich unterstützt.

Die Gruppe behauptet, dass Alkohol der zweitgrößte landwirtschaftliche Lebensmittelexport für die EU ist und dass die Industrie für viele Europäer Arbeitsplätze geschaffen hat.

Frauenarm mit Drink in der Hand

»Die Instagram-Tauglichkeit von rosa Getränken« – Wie Alkohol an Frauen in Australien vermarktet wird

Forschungsbericht

Zusammenfassung

Einleitung

Weltweit haben Männer in der Vergangenheit mehr Alkohol getrunken und mehr alkoholbedingte Schäden erlitten als Frauen. Die geschlechtsspezifische Differenz im Alkoholkonsum macht Frauen zu einem wichtigen strategischen Zielmarkt für die Alkoholindustrie. Die Entwicklung von Produkten, die speziell für den weiblichen Markt entwickelt und gefördert werden, sowie die Neuausrichtung der Vermarktung traditioneller männlicher Produkte ermöglichen es Alkoholunternehmen, neue Verbraucher*innen zu gewinnen und ihre Gewinne zu steigern.

Drei unetikettierte Flaschen im Dunkeln mit der Frage: Was haben sie zu verbergen?

Heute haben Abgeordnete und Gesundheitsfachleute des Europäischen Parlaments zusammen mit Vertretern der Industrie erneut die Angleichung der alkoholischen Getränke an andere Lebensmittel gefordert. #RightToKnow #LabellingAlcohol

Im Jahr 2011 verabschiedeten die europäischen Institutionen die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, einschließlich Fruchtsaft und Milch, zur Kennzeichnung von Nährwertangaben und Zutaten verpflichtet. Nach heftigen Diskussionen wurden alkoholische Getränke jedoch von dieser Verpflichtung ausgenommen. Wenn ein Verbraucher derzeit Alkohol trinkt, ist es höchst unwahrscheinlich, dass er genau weiß, was er trinkt.

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Mai 2018 entschieden, dass die Verwendung des Begriffs »bekömmlich« in einer Bierwerbung unzulässig ist.