Je strenger die Werbeverbote für Tabak und Alkohol, desto gesünder ist das für alle. Gegen Zigaretten geht die Politik nun stärker vor. Nur beim Alkohol passiert nichts. Eine Analyse von Linda Fischer
Wer eine Werbemaßnahme als anstößig empfindet, kann sich an den Deutschen Werberat wenden. Diese Selbstkontrolleinrichtung der Werbebranche, sorgt dafür, rechtlich zulässige, aber von der Branche selbst als unangemessen eingestufte Werbung zu verhindern oder nach dem Erscheinen zu korrigieren. Der Werberat ist ausschließlich für Wirtschaftswerbung zuständig, während er bei Werbung von Parteien, gemeinnützigen Einrichtungen oder ähnlichem nicht tätig wird. Auch Beschwerden über beworbene Produkte oder Produktgestaltungen werden von ihm nicht bearbeitet.
Wer nach Prüfung der Voraussetzungen meint, mit einer Beschwerde bei ihm an der richtigen Adresse zu sein, kann diese über ein Formular bei ihm einreichen.
Internationale Beispiele dafür, wo die Alkoholindustrie mit ihrem Marketing gegenüber Kindern und Jugendlichen eindeutig die Grenze überschritten hat.
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Mit freundlicher Empfehlung des Teams Alkoholpolitik(www.alkoholpolitik.de, E-Mail ) der Guttempler in Deutschland e.V., Adenauerallee 45, 20097 Hamburg Telefon 040 – 28 40 76 99-0, E-Mail www.guttempler.de