Einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Gewaltopfern leistet das Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Es dient der Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und bestimmten unzumutbaren Belästigungen.
Anrufer*innen aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz erreichen das Hilfetelefon »Gewalt gegen Frauen« unter der Nummer 116 016. Das Beratungsangebot ist anonym, kostenlos, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen verfügbar.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (»Istanbul-Konvention«) von 2011 ist ein völkerrechtlich verbindliches Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in Verfassungen und Rechtssystemen.
Der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK) setzt sich dafür ein, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und die Hilfen für misshandelte Frauen und ihre Kinder zu verbessern.
Initiative für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol- und Nikotin-Marketing
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Mit freundlicher Empfehlung des Teams Alkoholpolitik(www.alkoholpolitik.de, E-Mail ) der Guttempler in Deutschland e.V., Adenauerallee 45, 20097 Hamburg Telefon 040 – 28 40 76 99-0, E-Mail www.guttempler.de