Rückansicht von jungen Schüler*innen mit Rucksäcken, die eine Straße entlanggehen.

Die Ergebnisse der Erhebung »Gesundheit und Lifestyle« zum Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten in der Schweiz haben gezeigt: Die meist fruchtigen und süßen Aromen sind einer der Hauptgründe, warum Jugendliche konsumieren. Es ist deshalb wohl kein Zufall, dass die Tabakindustrie nun sämtliche Nikotinprodukte mit entsprechenden Aromen anbietet: Sie zielt ganz bewusst auf Jugendliche ab. Diese Candyfizierung muss gestoppt werden!

Am 31. Mai ist Welttag ohne Tabak. Er erinnert daran, dass dem Tabakkonsum jährlich immer noch Millionen von Menschen zum Opfer fallen und die Politik weiterhin handeln muss.

Die Tabakindustrie präsentiert sich gerne als Gesundheitsakteur, indem sie Raucher*innen angeblich viel weniger schädliche Produkte anbietet. Doch Studien zeigen, dass neue Produkte meist erst dann auf den Markt kommen, wenn der Zigarettenkonsum von Jugendlichen und Erwachsenen bereits zurückgeht. Es scheint der Industrie also eher darum zu gehen, die Kund*innen vom Ausstieg abzuhalten, damit sie in der Nikotinsucht gefangen bleiben. Denn Sucht ist ein sehr einträgliches Geschäftsmodell. Bei den meisten neuen Produkten ist zudem noch lange nicht klar, ob und in welchem Maß sie wirklich weniger schädlich sind.

Sucht ist ein sehr einträgliches Geschäftsmodell.«
Sucht Schweiz

Candyfizierung: Nikotinprodukte wie Bonbons

In der Schweiz steigen zwar nicht viele Zigarettenraucher*innen ganz auf andere Produkte um, doch die Mehrheit der Jugendlichen beginnt heute mit den neuen Produkten mit dem Nikotinkonsum. Der von Jugendlichen am häufigsten genannte Grund für den Konsum dieser Produkte ist der »angenehme Geschmack«. Das weiß auch die Industrie. Deshalb gibt es heute sämtliche Nikotinprodukte mit fruchtigen Aromen und manche sogar mit Süßstoffen zu kaufen. Offensichtlich zielen diese Produkte auf Jugendliche ab. Die Politik muss diesen Jugendködern Einhalt gebieten.

Die Tabakindustrie kämpft für den Konsumeinstieg der Jugendlichen

Zwar hat das Schweizer Parlament bereits vor einem Jahr einem Verbot der bei Jugendlichen besonders beliebten Einweg-E-Zigaretten zugestimmt. Bis dieses jedoch umgesetzt ist, werden noch Jahre vergehen. Nicht umsonst wehren sich die Tabakkonzerne deshalb mit Einsprüchen gegen die in einigen Kantonen schneller erlassenen Verbote (obwohl sie nicht direkt betroffen sind): So können noch mehrere Jahrgänge von Jugendlichen in die Nikotinsucht hineingezogen werden. Sie sind die zukünftige Kundschaft der Konzerne. Denn zahlreiche Konsument*innen wechseln nach dem Einstieg zu Tabakprodukten oder konsumieren mehrere Produkte gleichzeitig. Nur eine Minderheit bleibt ausschließlich beim Einstiegsprodukt, wie die Ergebnisse der Umfrage »Gesundheit und Lifestyle« nahelegen.

Politik muss die Jugend nun schützen!

Um die Jugend zu schützen, fordert Sucht Schweiz von der Politik nun dringende Reaktionen:

  • Das Gesetz zum Verbot von Einweg-E-Zigaretten auf Bundesebene muss nun schnell auf den Weg gebracht und in Kraft gesetzt werden.
  • Verbot von fruchtigen und süßen Aromen in allen Produkten.
  • Steuererhöhung für alle Nikotinprodukte, denn Jugendliche reagieren stark auf den Preis.

Welttag ohne Tabak: Klare Mehrheit für Standardverpackungen

In Regalen stehen Reihen von Zigarettenpackungen mit anschaulichen Gesundheitswarnbildern, die auf türkisch auf die Gefahren des Rauchens hinweisen.

Für die Einführung von Einheitsverpackungen für Tabakprodukte und E-Zigaretten sprechen sich 64 Prozent der Befragten aus. Das geht aus einer aktuellen, bundesweiten Umfrage des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) anlässlich des Weltnichtrauchertags am 31. Mai hervor.

Jugendschutz bei Nikotinprodukten betrifft alle

Ein blaues Schild hängt an zwei Ketten. Auf ihm steht: Jugendschutz ist uns wichtig! Unter 16 Jahren? Die Abgabe und der Verkauf von Bier, Wein und anderen alkoholischen Getränken sind verboten. Unter 18 Jahren? Die Abgabe und der Verkauf von Spirituosen, Aperitifs, Alcopops, Tabakprodukten und nikotinhaltigen Produkten sind verboten. Das Personal darf einen Ausweis verlangen. Missachtung des Gesetzes durch den Betrieb und/oder das Personal kann mit einer Buße bestraft werden. Sucht Schweiz.

Am 1. Oktober trat das neue Tabakproduktegesetz in Kraft. Es schreibt schweizweit ein Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf aller Nikotinprodukte vor. Damit sollen der frühe Einstieg in den Tabakkonsum und das Risiko einer Abhängigkeit vermindert werden.

Quelle: Medienmitteilung von Sucht Schweiz