Sepiafarbene Grafik: links Weinflasche und Weinglas, rechts auf schwarzem Hintergrund weißer Text '6 Prozent sind nicht alkohol-arm'.

Die EU steht kurz davor, Weine mit einem Alkoholgehalt von bis zu 6 % Volumenprozent als »alkoholarm« zu kennzeichnen.

Die European Health Alliance on Alcohol (EHAA), die mehr als 1,7 Millionen Mediziner*innen und Gesundheitsdienstleister*innen vertritt, warnt davor, dass dieser Vorschlag die Verbraucher*innen irreführt, ein falsches Gefühl der Sicherheit vermittelt und die jahrzehntelangen Fortschritte bei der Reduzierung alkoholbedingter Schäden gefährdet.

Am 19. Juni 2025 verabschiedete der Rat der Europäischen Union ein Gesetzespaket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Weinsektor. Insbesondere zwei Maßnahmen – die Zulassung der Kennzeichnung von Weinen mit einem Alkoholgehalt von bis zu 6 % als »alkoholarm« und die Erlaubnis einer ausschließlich digitalen Kennzeichnung – haben dringende Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit aufgeworfen.

»Alkoholarm« ist irreführend – und gefährlich

Wein mit 6 % Alkoholgehalt als »alkoholarmen« zu bezeichnen, ist nicht nur ungenau – es vermittelt auch einen falschen Eindruck von Sicherheit, untergräbt Krebspräventionsbemühungen und schwächt langjährige Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Eine klare Alternative gibt es bereits: »alkoholreduziert« – ein sachlicher, fairer und einheitlicher Begriff, der in der EU schon seit langem für andere Lebensmittel und Getränke verwendet wird.

Wein mit 6 % Alkoholgehalt als ›alkoholarm‹ zu bezeichnen, ist gefährlich irreführend. Es gibt keinen sicheren Alkoholkonsum – diese Bezeichnung untergräbt sowohl klinische Leitlinien als auch das Vertrauen der Verbraucher*innen.«
Prof. Frank Murray, Europäische Vereinigung zur Erforschung der Leber (EASL)

Die Belastung durch Alkohol in der EU

Alkohol ist ein Karzinogen der Gruppe 1, das eindeutig mit mindestens sieben Krebsarten in Verbindung gebracht wird, darunter Brust-, Darm- und Leberkrebs. Jedes Jahr sind 239.530 Todesfälle in der EU auf Alkohol zurückzuführen – das sind etwa 5 % aller Todesfälle –, wobei die jährlichen wirtschaftlichen Kosten auf 125 Milliarden Euro geschätzt werden.

Es gibt nur wenige Bereiche im Gesundheitswesen, in denen die Beweislage so eindeutig ist wie beim Alkohol: Die Schäden sind gut dokumentiert, die Belastung ist enorm, die finanziellen Kosten sind untragbar, und es gibt Lösungen. Prävention ist nicht nur möglich, sie ist unerlässlich.«
Dr. Monica Tiberi, Europäische Gesellschaft für Kardiologie (ESC)

Nur digitale Kennzeichnung schließt Millionen aus

Die EHAA äußert auch Bedenken hinsichtlich des Vorschlags, QR-Codes als einzige Methode zur Bereitstellung von Gesundheitswarnungen und Inhaltsstoffinformationen zuzulassen. Untersuchungen zeigen, dass weniger als 0,1 % der Verbraucher*innen solche Codes in Pilotprojekten im Bereich der öffentlichen Gesundheit gescannt haben, während ältere Erwachsene, einkommensschwache Gruppen und Personen ohne Smartphone Gefahr laufen, vollständig ausgeschlossen zu werden.

Jede*r Verbraucher*in hat das Recht, über die Gesundheitsrisiken von Alkohol informiert zu sein. Klare Warnhinweise und Nährwertangaben auf dem Etikett – und keine versteckten digitalen Links – sind für eine fundierte Entscheidung und einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen unerlässlich.«
Dr. Jose Miguel Bueno Ortiz, World Family Doctors (WONCA) Europe

Empfehlungen der EHAA an das Europäische Parlament

Die EHAA fordert die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, das EU-Weinpaket wie folgt zu ändern:

  1. Verbot der Verwendung des Begriffs »alkoholarm« für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Volumenprozent und stattdessen Verpflichtung zur Verwendung des Begriffs »alkoholreduziert«.
  2. Verpflichtung zur klaren Kennzeichnung des Alkoholgehalts, von Gesundheitswarnungen, Inhaltsstoffen und Nährwertangaben auf der Verpackung.
  3. Sicherstellung der Übereinstimmung mit dem Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung und dem globalen Aktionsplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegen Alkoholkonsum.
  4. Schutz des Rechts der Mitgliedstaaten, strengere Maßnahmen zur Alkoholkontrolle einzuführen, wenn dies aufgrund von Erkenntnissen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt ist.
Die EU hat Alkohol bereits im Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung als einen wichtigen Risikofaktor anerkannt. Die Angleichung der Kennzeichnungs- und Vermarktungsvorschriften für Alkohol an diesen Plan und an die Best Buys der WHO ist von entscheidender Bedeutung. Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit müssen konsistent, evidenzbasiert und klar kommuniziert werden, wenn wir vermeidbare Krebserkrankungen und andere nicht übertragbare Krankheiten in Europa reduzieren wollen.«
Prof. Jean-Yves Blay, Europäische Gesellschaft für Medizinische Onkologie (ESMO)

Die European Health Alliance on Alcohol (EHAA) ist ein Zusammenschluss von 21 europäischen Gesundheitsorganisationen, die sich durch evidenzbasierte Interessenvertretung, Aufklärung und Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträger*innen für die Reduzierung alkoholbedingter Schäden einsetzen.

Klare Etiketten, faire Informationen: Warum »alkoholreduziert« »alkoholarm« im EU-Weinrecht ersetzen muss

Nahaufnahme einer Person, die ein Paket in beiden Händen hält; auf dem Karton sind die EU-Flagge, ein QR-Code, mehrere schwarze Flaschensilhouetten und farbige Fragezeichen (gelb, pink, türkis) aufgedruckt.

Die Debatte über das EU-Weinpaket heizt sich auf. Nachdem nun 338 Änderungsanträge im Europäischen Parlament eingereicht wurden und der Rat der EU bereits seine Position signalisiert hat, fordert die European Alcohol Policy Alliance (Eurocare) die politischen Entscheidungsträger*innen auf, sich für das Recht der Verbraucher*innen auf korrekte Informationen einzusetzen.

Belgien will Weine mit einem Alkoholgehalt von maximal 6 Volumenprozent nicht als »alkoholarm« kennzeichnen

Eine Frau mit ernstem Gesichtsausdruck hält beide Hände hoch, als würde sie etwas ablehnen, mit den Buchstaben 'N' auf der linken und 'O' auf der rechten Handfläche geschrieben, was 'NO' ergibt. Der Hintergrund ist in drei vertikale Streifen unterteilt, die an die belgische Flagge erinnern: links grüne Weinberge mit dunklen Trauben, mittig gelb, rechts rote Weinberge mit reifen Trauben.

Belgien lehnt einen Vorschlag für eine EU-Verordnung ab, wonach Weine mit einem Alkoholgehalt von bis zu 6 % als »alkoholarm« gekennzeichnet werden dürfen, mit der Begründung, dass dieser Begriff irreführend sei und die öffentliche Gesundheit gefährden könnte. Die belgischen Gesundheitsbehörden bestehen darauf, dass eine solche Kennzeichnung gegen geltendes Lebensmittelrecht verstößt, den Verbraucher*innen ein falsches Gefühl der Sicherheit vermittelt und durch den genaueren Begriff »reduzierter Alkoholgehalt« ersetzt werden sollte.

Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Europäischen Parlament, wo der Vorschlag angesichts wachsender Bedenken hinsichtlich des Einflusses der Alkoholindustrie auf die Politikgestaltung der EU geprüft wird.

Quelle: Medienmitteilung der EASL

Übersetzt mit www.DeepL.com