Fiktive Warnhinweise auf Alkoholflaschen zu Testzwecken
Fiktive Warnhinweise auf Alkoholflaschen – zu Testzwecken

Bei der Etikettierung von Getränken mit mehr als 1,2 % Alkohol im Volumen muss der vorhandene Alkoholgehalt in Volumenprozent angegeben werden. Dies gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union (EU). Als alkoholfrei gelten nach deutschem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke, wenn sie weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Getränke mit minimalem Alkoholgehalt können eine Gefahr für die Gesundheit von trockenen, also alkoholfrei lebenden Alkoholkranken darstellen. Diese sollten ebenfalls keine Getränke verzehren, die vom Geschmack her alkoholhaltigen Getränken ähnlich sind, wie zum Beispiel alkoholfreien Wein oder alkoholfreies Bier, da Geschmack und Restalkoholmenge einen Rückfall herbeiführen können. Selbsthilfeverbände fordern darum ein Werbeverbot mit dem Begriff »alkoholfrei«, wenn im Getränk tatsächlich noch Alkohol enthalten ist. Auch das als gesund angepriesene Malzbier enthält Alkohol (zwischen 0,3 und 1,4 %).

Bierflasche mit Krebswarnung

Wissenschaftlicher Beitrag

Autor*innen: Ashini Weerasinghe (E-Mail: ), Nour Schoueri-Mychasiw, Kate Vallance, Tim Stockwell, David Hammond, Jonathan McGavock, Thomas K. Greenfield, Catherine Paradis und Erin Hobin

Titel: Die Verbesserung des Wissens, dass Alkohol Krebs verursachen kann, ist mit der Unterstützung der Verbraucher für die Alkoholpolitik verbunden: Ergebnisse einer Studie über die Kennzeichnung von Alkohol in der realen Welt

Quelle: Environmental Research and Public Health

Veröffentlichungsdatum: 7. Januar 2020

Warnhinweisetiketten auf Alkoholflaschen in Kanada

Die Anbringung von Warnhinweisen auf alkoholischen Getränken ist ein Politikbereich mit erneutem Interesse, doch eine solide Evidenzbasis hinsichtlich der Wirksamkeit von textbasierten oder bildlichen Warnhinweisen muss erst noch geschaffen werden. Das gesteigerte Interesse der politischen Entscheidungsträger hat die Forschung zu möglichen Designs und Botschaften von Alkoholwarnhinweisen angeregt. Der Zweck dieses Artikels ist es, die Erkenntnisse aus der Literatur zu Alkoholwarnungen zusammenzufassen.

Von einigen Ausnahmen abgesehen muss Alkohol in Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Allerdings kann sich das Suchtmittel hinter einer Vielzahl von Namen verbergen. Während man Namen wie Rum, Wein, Likör oder Weinbrand durchaus mit Alkohol verbindet, sind Bezeichnungen wie Ethanol, Grand Marnier, Calvados oder Rosenwasser subtiler. Wird Alkohol nur als »technischer Hilfsstoff« verwendet – beispielsweise als Lösungsmittel für Aromen – muss er gar nicht gekennzeichnet werden. Ein Beispiel hierfür ist die Marzipan-Zutat Rosenwasser. Auch in lose verkauften Lebensmitteln, beim Bäcker, in der Eisdiele oder im Restaurant besteht keine Kennzeichnungspflicht für Alkohol.