Gegen Testkäufe, mit deren Hilfe die alltäglichen, selbstverständlichen und bislang weitgehend ungeahndeten Verstöße gegen den Jugendschutz aufgedeckt werden, wird von interessierter Seite gerne angeführt, dass diese illegal seien, da Minderjährige zum Gesetzesbruch angeleitet würden. Einmal davon abgesehen, dass diese Rechtsauffassung nicht verfängt, da das Jugendschutzgesetz zwar den Verkauf, nicht jedoch den Kauf unter Strafe stellt, hat die Landesregierung von Oberösterreich in ihrem Landesjugendschutzgesetz eine interessante Rechtslage geschaffen:
»§6 - Testkäufe
(1) Die Landesregierung kann Organisationen, die in der Jugendarbeit oder Suchtprävention tätig sind, beauftragen, Testkäufe durchzuführen. Dabei kann sie die zur ordnungsgemäßen Durchführung von Testkäufen erforderlichen Anordnungen treffen.«
Der Vorteil dieser Regelung dürfte darin liegen, dass Verkaufsstellen jetzt mit häufigeren Kontrollen rechnen müssen, da hierfür nunmehr nicht nur Behörden in Personalnot zuständig sind.
Quelle: DHS-Newsletter 4-2014