Fünf einfache ethische Prinzipien, formuliert in der Europäischen Charta Alkohol, bringen die Anforderungen an eine am Menschen orientierte und fachlich begründete Suchtprävention auf den Punkt:

  1. Das Recht auf Schutz in Familien-, Gesellschafts- und Arbeitsleben.
  2. Das Recht auf korrekte, unparteiische Information.
  3. Das Recht, insbesondere für Kinder und Jugendliche, in einer schützenden Umwelt aufzuwachsen. Dies bezieht den Schutz vor Alkohol- und Tabakwerbung ein.
  4. Das Recht auf Zugang zu Therapie und Betreuung.
  5. Das Recht, keinem Druck zum Suchtmittelkonsum ausgesetzt zu werden und im abstinenten Verhalten bestärkt zu werden.

Diese schon im Jahr 1995 formulierten Grundsätze für Alkoholpolitik sind noch immer aktuell – und übertragbar auf die Suchtprävention insgesamt. Sie bedürfen allerdings angesichts neuerer Entwicklungen und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse einiger Ergänzungen und Konkretisierungen.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) am 3. Juni 2014 das Grundsatzpapier »Suchtprävention in Deutschland. Stark für die Zukunft.« einstimmig verabschiedet. Ziele der Suchtprävention, Strategien der Verhältnisprävention und Verhaltensprävention, nicht zuletzt die Erfordernisse erfolgreicher Prävention sind dort auf acht Seiten übersichtlich dargestellt. Die DHS hegt die Hoffnung, mit dieser fachlichen Positionierung zu einem in Maßnahmen, Wirkungen und Verantwortlichkeiten ausgewogenen Präventionsgesetz beitragen zu können. Das Papier steht zum Download bereit (siehe Link unten) und kann ebenfalls in einer Druckversion bei der DHS bestellt werden ().

Quelle: DHS-Newsletter 4-2014