Bunte Häuser am Hafen von Nyhavn in Kopenhagen bei Abenddämmerung mit beleuchteten Restaurants und Segelbooten im Wasser.

Kinder und Jugendliche sollen beim Kauf von Chips und Süßigkeiten oder an der Kasse in Supermärkten und anderen Lebensmittelgeschäften nicht mit Alkohol konfrontiert werden. Das ist das Ziel einer neuen Vereinbarung, die neue Anforderungen an die Platzierung alkoholischer Getränke in Geschäften einführt.

Es wird nicht mehr erlaubt sein, Breezer, Cider oder andere alkoholische Getränke in der Nähe von Supermarktkassen zu platzieren, und alkoholische Getränke müssen in Lebensmittelgeschäften weniger sichtbar sein.

Der Einzelhandel, die Alkoholhersteller*innen und das Ministerium für Inneres und Gesundheit haben sich auf neue Richtlinien für die Platzierung und Präsentation von alkoholischen Getränken in Geschäften geeinigt.

Die Vereinbarung bedeutet unter anderem, dass Alkohol nicht mehr direkt neben Regalen mit Süßigkeiten und Chips, in Obst- und Gemüseabteilungen oder in Bereichen mit Artikeln wie Spielzeug platziert werden darf. Künftig muss in Geschäften eine klare Trennung zwischen alkoholischen Getränken und ausgewählten anderen Produkten bestehen. Um Impulskäufe zu minimieren, sollen alkoholische Getränke außerdem so weit wie möglich aus dem Kassenbereich entfernt werden.

Porträt von Sophie Løhde, Ministerin für Inneres und Gesundheit, Dänemark.
Alkoholische Getränke müssen in Geschäften weniger sichtbar sein. Wenn Kinder und Jugendliche in den Supermarkt oder den Laden um die Ecke gehen, sollten sie nicht an unzähligen Stellen auf Bier, Wein und Spirituosen stoßen. Deshalb freue ich mich, dass wir nun eine Vereinbarung mit dem Einzelhandel getroffen haben, um die Sichtbarkeit alkoholischer Getränke in Geschäften zu reduzieren, damit junge Menschen weniger dazu verleitet werden, Alkohol zu kaufen.«
Sophie Løhde, Innen- und Gesundheitsministerin*

Die Vereinbarung ist Teil des Präventionsplans der Regierung, der zuvor mit breiter Unterstützung im Parlament verabschiedet wurde. Sie soll dazu beitragen, dass Alkohol für Kinder und Jugendliche weniger sichtbar ist und nicht in einer Weise platziert wird, die ihn mit anderen Produkten in Verbindung bringt, die für sie besonders attraktiv sind.

Die Vereinbarung berücksichtigt die Größe und die räumliche Gestaltung der Geschäfte. In kleineren Geschäften, in denen es schwierig sein kann, Alkohol vollständig aus dem Blickfeld zu entfernen, darf die Präsentation nicht aufdringlich sein und es dürfen keine speziellen Werbeschilder verwendet werden.

Dänische Kinder und Jugendliche beginnen schon früh mit dem Alkoholkonsum und halten den europäischen Rekord im Rauschtrinken. Deshalb sind verschiedene Initiativen erforderlich, um das Alter des ersten Alkoholkonsums zu erhöhen und den Alkoholkonsum unter Jugendlichen zu reduzieren. Dies ist eine dieser Initiativen, und mit dieser Vereinbarung haben wir eine Lösung gefunden, die sowohl für kleine Convenience-Stores als auch für große Supermärkte funktioniert. Wir schränken ein, wo Alkohol angeboten werden darf, ohne dass größere Umbauten erforderlich sind.«
Innen- und Gesundheitsministerin Sophie Løhde

Die neuen Richtlinien treten am 1. Oktober 2025 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft.

Die Aufsicht wird vom Alkoholwerbeausschuss übernommen, der bereits die Vorschriften für die Vermarktung von Alkohol durchsetzt, wobei die dänische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde als Beobachter fungiert.

Im Rahmen der Vereinbarung wird der Einzelhandel außerdem eine Studie durchführen, um den Alkoholkauf von Jugendlichen in ausgewählten Geschäften zu untersuchen. Die Studie beginnt im Herbst 2025 und wird zwölf Monate dauern.

Die Vereinbarung wurde mit De Samvirkende Købmænd (Verband dänischer Lebensmittelhändler), Nærbutikkernes Landsforening (Verband der Nachbarschaftsläden), Bryggeriforeningen (Brauereiverband), Vin og Spiritus Organisationen (Wein- und Spirituosenverband), Dansk Erhverv (Dänische Handelskammer) und Dansk Industri (Verband der dänischen Industrie) geschlossen.

Fakten: Was die Vereinbarung beinhaltet
Alkohol darf nicht platziert werden:

  • direkt neben Süßigkeiten und Chips,
  • in oder neben speziellen Kinderabteilungen (wie Spielzeug, Kinderbekleidung oder Werbeaktionen, die sich an Kinder richten),
  • in der Obst- und Gemüseabteilung,
  • unmittelbar am Kassenbereich (außer in kleinen Geschäften oder zur Diebstahlprävention).

Die Trennung kann durch Trennwände, klare Abstände unter Verwendung anderer Produkte dazwischen, um eine Ecke herum oder Ähnliches erreicht werden.

Ausnahmen:

  • Alkohol, der direkt vom Personal an der Kasse verkauft wird.
  • Feste Kühlaggregate mit Alkohol.
  • Praktische Überlegungen für kleine Geschäfte, in denen bauliche Veränderungen nicht verlangt werden können.

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