Kinder sind jede Minute irgendeiner Art von Markenwerbung ausgesetzt. Dabei werden sie doppelt so häufig mit Botschaften für gesundheitsschädliche Produkte wie Tabak, Alkohol, Junkfood, zuckerhaltige Getränke oder Sportwetten konfrontiert wie mit Botschaften für harmlose Produkte.
Heute wandten sich die Guttempler in Deutschland im Vorfeld der Aktionswoche Alkohol mit einem Brandbrief an die Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien, in dem sie die Forderungen der von ihnen mit ins Leben gerufenen Initiative »Kinder ohne Alkohol & Nikotin« zur Sprache bringen. Unterstützt wird das Schreiben vom Deutschen Krebsforschungzentrum (dkfz), Unfairtobacco sowie Dr. Carolin Kilian, Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung, UKE Hamburg.
Kinder, die Alkoholwerbung ausgesetzt sind, beginnen früher mit dem Alkoholkonsum und trinken häufiger Alkohol. »Als wir 2021 vom Beschluss der Koalition erfuhren, die ›Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis‹ zu verschärfen, waren wir erfreut, dass endlich etwas für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Produkten und Praktiken der Alkoholindustrie getan wird« heißt es in dem Schreiben.
Leider haben wir bis heute von keiner Gesetzesinitiative gehört, die dieses Versprechen in die Tat umsetzt.«
Bundesvorsitzender Fredric Schulz im Schreiben der Guttempler an die Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien
Die diesjährige Aktionswoche Alkohol, die von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) unter der Schirmherrschaft des Bundesdrogenbeauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, durchgeführt wird, stellt unter der Fragestellung »Wem schadet dein Drink?« die sozialen Folgen des Alkoholkonsums für unbeteiligte Dritte in den Mittelpunkt. Dazu gehören
- Kinder mit fetaler Alkoholsyndrom-Beeinträchtigung (FASD),
- Kinder, die in Haushalten mit Menschen aufwachsen, die an Alkoholkonsumstörungen leiden,
- Opfer von (häuslichen) Gewalttaten,
- Kolleg*innen am Arbeitsplatz, die Fehlzeiten und verminderte Leistungsfähigkeit von Alkoholkonsument*innen ausgleichen müssen,
- Opfer von Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss.
Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989, die in Deutschland seit 1992 geltendes Recht ist, legt in Artikel 3 fest, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist. In Artikel 17 (e) hat sich Deutschland ausdrücklich verpflichtet, »geeignete Richtlinien zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen«, zu erarbeiten.
Deshalb fordern die Guttempler mit ihren Partner*innen der Initiative »Kinder ohne Alkohol und Nikotin«:
Weitere Informationen zu den Forderungen der Initiative finden sich auf der Webseite www.kinder-ohne-alkohol-und-nikotin.de.
Neue Initiative fordert Gesetz zum Schutz von Kindern vor Alkohol- und Nikotin-Marketing
Kinder haben ein Recht auf den bestmöglichen Schutz ihrer Gesundheit. Doch die allgegenwärtige Werbung für Alkohol und Nikotin verführt sie zum Konsum dieser gesundheitsschädlichen Produkte. Werbung erhöht die Attraktivität der beworbenen Produkte und normalisiert den Umgang mit Alkohol und Nikotin in der Gesellschaft.
Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 sieht vor, die »Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis« zu verschärfen.
Quelle: Guttempler in Deutschland e. V.