Warndreieck im Vordergrund vor entfernter Unfallszene im Hintergrund.Bild von Rico Löb bei Pixabay

Im Jahr 2022 kamen in Deutschland 2.788 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben. Das waren 9 % oder 226 Getötete mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach endgültigen Ergebnissen weiter mitteilt, blieb die Zahl der Verkehrstoten damit unter der Marke von 3.000 Personen. Diese war erstmals im Jahr 2020 unterschritten worden, das stark von der Corona-Pandemie geprägt war und in dem deutlich weniger Menschen unterwegs waren als in den Vorjahren. Die Zahl der bei Straßenverkehrsunfällen verletzten Personen stieg im Jahr 2022 um 12 % auf 361.134 Verletzte. Dennoch blieb die Zahl der Getöteten und Verletzten auf dem niedrigsten Stand seit fast 70 Jahren. Durchschnittlich gab es 989 Verletzte und fast 8 Todesfälle pro Tag im Straßenverkehr.

Die Zahl der polizeilich erfassten Unfälle ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 4 Prozent auf rund 2,4 Millionen gestiegen. Bei 2,1 Millionen Unfällen blieb es bei Sachschaden, bei rund 290.000 Verkehrsunfällen wurden Personen verletzt oder getötet. Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden ist damit gegenüber 2021 deutlich um 12 % gestiegen, die der Unfälle mit Sachschaden dagegen nur um 3 %. Dennoch registrierte die Polizei weniger Unfälle als vor der Corona-Pandemie.

Eine Ausnahme bilden die Alkoholunfälle. In den Jahren 2015 bis 2019 schwankte ihre Zahl zwischen 34.000 und 36.000, während der Pandemie lag sie unter 33.000. Im Jahr 2022 ereigneten sich dagegen 38.771 Unfälle, bei denen mindestens ein*e Unfallbeteiligte*r alkoholisiert war. Das sind 19 % mehr Alkoholunfälle als im Vorjahr. Noch deutlicher ist die Entwicklung bei den Alkoholunfällen mit Verletzten und Getöteten: In den Jahren 2015 bis 2019 registrierte die Polizei jährlich zwischen 13.000 und 14.000 Alkoholunfälle mit Personenschaden, im Jahr 2022 waren es 16.807 Unfälle und damit 23 % mehr als im Vorjahr.

Zu den Alkoholunfällen zählen alle Unfälle, bei denen mindestens ein*e Unfallbeteiligte*r unter Alkoholeinfluss stand. Die Polizei kann auch Verkehrsteilnehmende mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,3 und 0,5 Promille als alkoholbeeinflusst einstufen, wenn sie im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Die Verwicklung in einen Verkehrsunfall gilt dafür in der Regel als ausreichend.

Deutliche Mehrheit für Null Promille

Verunfalltes Fahrzeug an Baum

Eine klare Mehrheit der Bundesbürger:innen befürwortet ein absolutes Alkoholverbot am Steuer: In einer repräsentativen Umfrage für die aktuelle TÜV-Mobility-Studie unter 1.000 Personen ab 16 Jahren stimmen vier von fünf Bundesbürger:innen (80 Prozent) für ein generelles Alkoholverbot.