Alkohol ist krebserregend wie das Rauchen

Die Komission der Europäischen Union (EU) hat heute dem Europäischen Parlament und dem Rat einen europäischen Plan zur Krebsbekämpfung vorgelegt. Dieser enthält auf 38 Seiten ganze zwei Absätze zum Thema Alkohol, obwohl dieser die zweithäufigste Ursache von Leberkrebs darstellt und bei sechs weiteren Krebsarten ebenfalls eine führende Rolle als Karzinogen einnimmt. Ganz so, als gäbe es unschädlichen Alkoholkonsum, ist dieser Abschnitt mit der Überschrift »Verringerung des schädlichen Alkoholkonsums« versehen.

In dem Plan heißt es:

»Alkoholbedingte Schäden sind ein großes Problem für das Gesundheitswesen in der EU. Mit einem Anteil von 29 % war Krebs 2016 die häufigste Ursache alkoholbedingter Todesfälle, gefolgt von Leberzirrhose (20 %), Herz-Kreislauf-Erkrankungen (19 %) und Verletzungen (18 %). Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und Interessenträger noch stärker bei der Einführung bewährter Verfahren und bei Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für eine Reduzierung des schädlichen Alkoholkonsums gemäß den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung unterstützen. Dazu gehört auch das Ziel, bis 2025 eine relative Senkung des schädlichen Alkoholkonsum um mindestens 10 % zu erreichen. Darüber hinaus wird die Kommission die EU-Rechtsvorschriften für die Alkoholbesteuerung und für den grenzüberschreitenden Kauf von Alkohol durch Privatpersonen überarbeiten und sicherstellen, dass sie weiterhin dazu geeignet sind, das Ziel, öffentliche Einnahmen zu generieren, mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes zu vereinbaren.

Die Kommission will erreichen, dass junge Menschen weniger stark dem Alkohol-Marketing ausgesetzt sind, und wird daher genau beobachten, wie sich die Umsetzung der in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste enthaltenen Bestimmungen betreffend die kommerzielle Kommunikation über alkoholische Getränke, auch auf Online-Videoplattformen, auswirkt. Dies umfasst auch eine Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) und den Interessenträgern, um Initiativen für eine Selbst- oder Koregulierung zu fördern. Darüber hinaus wird die Kommission ihre Absatzförderungsmaßnahmen für alkoholische Getränke überprüfen und zudem vor Ende 2023 eine verpflichtende Angabe der Liste von Inhaltsstoffen und der Nährwertdeklaration auf Etiketten alkoholischer Getränke und vor Ende 2023 von gesundheitsbezogenen Warnhinweisen auf Etiketten vorschlagen. Die Mitgliedstaaten werden auch Unterstützung bei der Umsetzung faktenbasierter Kurzinterventionen zum Thema Alkohol in der medizinischen Grundversorgung, am Arbeitsplatz und bei den Sozialdiensten erhalten.«

Selbstregulierung initiieren, Alkoholabsatz überprüfen, Alkoholwerbung beobachten und Warnhinweise vorschlagen. Diese windelweichen Formulierungen sind als Maßnahme eher dürftig und deutlich von Einflussnahme der Alkoholindustrie gezeichnet.