Alkoholpolitik - Warum Jugendschutz bei alkoholischen Getränken?
Warum Jugendschutz bei alkoholischen Getränken?
Alkoholische Getränke werden sehr intensiv beworben. Ob in Inseraten, im Kino oder im Internet – immer und überall wird Alkoholkonsum als positiv, genussvoll dargestellt. Keine Feier ohne alkoholische Getränke, man prostet sich zu. Weingenuss ist dann der gesteigerte Ausdruck von Trinkkultur.
Im Fernsehen oder in Spielfilmen wird oft der Cocktail zum Feierabend gemixt. Das Abendessen im Restaurant: Natürlich mit Wein oder Bier, vorweg Aperitifs – jedenfalls, wenn es etwas kultivierter zugeht.
Es ist allgemein bekannt, dass Alkohol positive psychische Wirkungen hat: Alkohol fördert eine fröhliche Stimmung (Volksmund: »angeheitert«). Er hilft, Hemmungen zu überwinden, Sorgen zu vergessen, fördert das Einschlafen und…
Da ist es kein Wunder, dass Jugendliche neugierig sind auf diese tollen Getränke. Und dass sie verboten sind, erhöht für manche noch den Reiz. Will man sich doch von den »spießigen« Eltern und Erwachsenen abnabeln, ihre Anweisungen infrage stellen. Außerdem trinken die doch auch oft Alkohol, und viele nicht zu knapp.
Dann ist gerade das Alter ab 12 bis 18 besonders schwierig. In der Schule ist man von den Lehrern abhängig, ständig steht man unter Prüfungsdruck. Der Kontakt zum andern Geschlecht ist durch Befürchtungen, Hemmungen beeinträchtigt. Man macht sich Sorgen, ob man einen Ausbildungsplatz findet. Da wäre doch ein preiswertes und angeblich so schmackhaftes »Lebensmittel« wie Alkohol doch eine super Lösung. Richtig, es gibt ja noch die wenigen Alkoholiker, die man auf der Straße sieht. Aber das sind doch gescheiterte Existenzen, so was wirkt nicht als abschreckende Bedrohung.
So ist es ganz verständlich, dass Jugendliche sich sehr für Alkohol interessieren und ihn gerne ausprobieren möchten. Sicher ist es eine Aufgabe der Eltern und der Schule, hier ein gutes Vorbild zu geben. Das Thema nicht nur anzusprechen, sondern ausführlich mit den Kindern und Schülern zu behandeln.
Aber dennoch gehört es zur jugendlichen Unreife, all diese gut gemeinten Empfehlungen in den Wind zu schlagen und eigene Erfahrungen zu sammeln. Wenn Jugendliche Alkohol kaufen wollen, dann ist nichts mit der Erziehung falsch gelaufen, sie sind nicht traumatisiert oder die Gesellschaft hat sich zu wenig um sie gekümmert. Es ist bei den Vorbildern der Erwachsenen und dem Werbe- und Sponsoring-Bombardement und den so tollen, versprochenen Effekten ganz normal!
Wenn es den Jugendlichen nun sehr leicht gemacht wird, alkoholische Getränke zu erwerben, dann entsteht bei ihnen der Eindruck: Die Gesellschaft meint es mit den Verkaufsverboten nicht ernst. Die Gefahr, vor der man angeblich geschützt werden soll, die gibt es eigentlich nicht. Gerade deshalb ist es wichtig, dass es Jugendlichen nicht zu leicht gemacht wird, alkoholische Getränke zu erwerben.
Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass an Jugendliche erst ab 16 Jahren Bier und Wein und erst ab 18 Jahren Spirituosen abgegeben werden dürfen. Aber dieses Gesetz ist schwer zu kontrollieren. Es müsste jemand an der Kasse eines Supermarktes stehen und beobachten, ob jugendlich aussehende Kunden Alkohol erwerben und sie müssten nach dem Ausweis gefragt werden, wenn es die Kassiererin nicht gemacht hat. So was würde der Kassiererin schnell auffallen. Solche Kontrollen der Einhaltung des Gesetzes werden also nicht gemacht.
Aber Gesetze, deren Einhaltung keiner kontrolliert, werden immer weniger beachtet. Deshalb werden »Testkäufe« veranstaltet. 15-Jährige werden z. B. losgeschickt, um Bier zu kaufen. Das ist aber laut Gesetz verboten und mit 50.000 € Strafe bedroht. In manchen Bundesländern werden deshalb spezielle Regelungen für solche Testkäufe erlassen: Sie werden nur von Beamtenanwärtern nach Einschaltung des Jugendamtes durchgeführt. Alles sehr aufwändig – es wird deshalb nur selten gemacht und bewegt sich weiterhin rechtlich in einer Grauzone. Denn neben dem pädagogischen Problem, dass Jugendliche sehen, wie leicht sie Alkohol besorgen können, gibt es weiterhin ein rechtliches Problem (eigentlich verboten). Und der Jugendliche wird in einen ethischen Konflikt gebracht, soll er doch andere zu Ordnungswidrigkeiten animieren.
Und diese anderen sind oft gering bezahlte Kassiererinnen, die unter Zeitdruck tätig sind. Außerdem haben sie die Vorgabe, freundlich zu Kunden zu sein. Schon die Frage nach dem Alter ist unfreundlich. Wird doch mit der Frage unterstellt, der Jugendliche wolle schummeln. Wenn man einen Ausweis verlangt, dann wird schon beinahe unterstellt, der andere würde lügen. Deshalb und aus Zeitgründen wird das oft unterlassen.
So zeigt sich heute bei den Testkäufen, dass in rund 50 % aller Fälle die Jugendlichen Alkohol erhalten, das Alter also nicht kontrolliert wird.
Deshalb sollte das Jugendschutzgesetz geändert werden. Es sollte zukünftig Alkohol nur nach vorherigem Altersnachweis verkauft werden, wenn der Käufer jugendlich aussieht. Denn: Welche Kassiererin kann einschätzen, ob jemand schon 16 ist oder erst in einer Woche 16 wird. Und nun könnten auch Testkäufe durchgeführt werden, wie es 82 % der Erwachsenen begrüßen würden (emnid-Umfrage 2011). Denn man kann 16-Jährige zum Testkauf schicken. Sie sind berechtigt, Bier zu kaufen. Die Kassiererin ist verpflichtet, sich den Ausweis zeigen zu lassen. Wenn sie es nicht tut, handelt sie ordnungswidrig. Andere Länder praktizieren das schon lange. Dort gibt es Kassen, die das notwendige Geburtsdatum anzeigen.
Wenn dann regelmäßig und flächendeckend Testkäufe durchgeführt werden, dann könnte die Anzahl der rechtswidrigen Alkoholverkäufe an Jugendliche drastisch reduziert werden. Natürlich wird ein Jugendlicher, der unbedingt Alkohol haben will, trotzdem welchen bekommen können. Untersuchungen haben jedoch gezeigt: Je schwerer Alkohol verfügbar ist, desto weniger wird gekauft und getrunken. Und es wird den Jugendlichen signalisiert: Wir meinen es ernst mit dem Jugendschutz. Alkohol ist nicht ungefährlich.
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- Erstellt am Freitag, 06. Januar 2012 17:34
- Geschrieben von Fred Anton


